Poller-System
In verschiedenen Bereichen der Altstadt von Salzburg tragen die installierten automatischen und festen Poller zur Beruhigung des Verkehrs bei. Die durch Poller geschützten Straßenbereiche sind grundsätzlich nicht für den Individualverkehr gedacht.
Poller-Aktivierung 11:00 Uhr
Um 11:00 Uhr fahren die Poller hoch. Hat sich ein Fahrzeughalter vor 11:00 Uhr "verirrt", kann er nach 11:00 Uhr den Stadtbereich nicht mehr verlassen. Dieser Fahrzeughalter hat sich an die Polizei am Rathausplatz zu wenden und bekommt dort, nach Bezahlung einer Strafe, einen Ausfahrtscode.
Hotelzufahrt
Hotelgäste mit einer Hotel-Reservierung können problemlos einfahren. Die Poller an den Einfahrten "Rathausplatz", "Mozartplatz", "Kajetanerplatz" und "Linzer Gasse" enthalten eine Sprechanlage, mit der die jeweils dort ansässigen Hotels angesprochen werden können. Durch das Hotel erhält der Gast einen Einfahrtscode für die einmalige zeitlich beschränkte Ein- und Ausfahrt.
Achtung: Jedes Hotel ist nur über eine bestimmte Einfahrt erreichbar. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Hotel, welche Einfahrt Sie nehmen müssen!
Barrierefrei
Mit dem Euro-Key können die (pollergeschützten) Behindertenparkplätze in der Altstadt - über die Zugänge: Hofstallgasse, Mozartplatz, Kajetanerplatz - normal angefahren werden. Gäste ohne Euro-Key weichen bitte auf die Behindertenparkplätze am Makartplatz, in der Franz-Josef-Straße und in der Münzgasse aus.
Nutzen Sie die P+R Anlagen und die öffentlichen Verkehrsmittel, um bequem in die Innenstadt zu gelangen. Das günstige P+R Kombiticket gibt es für € 15,00 (Parkgebühr für einen Pkw und eine Tageskarte Zone S bis 24 Uhr für bis zu fünf gemeinsam fahrende Personen). Im Juli und August wird das ermäßigte P+R Kombiticket um nur € 7,50/Pkw angeboten!
Zentrumsnahe Parkgaragen wären z.B. Mönchsberggarage (beim Festspielhaus), Mirabell-Congress-Garage, Parkgarage Linzer Gasse oder in der Tiefgarage Barmherzige Brüder (Rudolfsplatz).
Bitte beachten Sie, dass ab 1. Juli 2026 eine Zufahrt bzw. Durchfahrt durch die Zone mit Verkehrsbeschränkung (Innenstadt) nicht gestattet ist.