Behinderten-Parkplätze
Im gesamten Stadtgebiet von Salzburg gibt es eine Vielzahl von ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen.
Für Menschen mit Beeinträchtigung gibt es spezielle Parkausweise. Diese sind bei Gebrauch gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen! Inhaber eines Ausweises (bzw. Lenker von Kraftfahrzeugen, die eine dauernd stark gehbehinderte Person befördern) dürfen parken:
- im Bereich des Straßenverkehrszeichens „Parken verboten“
- in Kurzparkzonen ohne zeitliche Beschränkung
- in Fußgängerzonen während der Zeit, in der Ladetätigkeit allgemein erlaubt ist
- auf Behindertenparkplätzen (außer sie sind mit Zusatztafel einem bestimmten Fahrzeug vorbehalten)
sowie
- zum Ein- bzw. Aussteigen und zum Ein- bzw. Ausladen der für die gehbehinderte Person nötigen Behelfe (z.B. Rollstuhl) - sofern nicht andere Verkehrsteilnehmer am Vorbei- oder Wegfahren gehindert werden - an Straßenstellen, für die sonst „Halten und Parken verboten“ gilt in zweiter Spur halten.
Hinweis: In Österreich entfällt in Kurzparkzonen auch die Parkgebührenpflicht!
Die Standorte der Behinderten-Parkplätze finden Sie hier.
Kostenpflichtige Behinderten-Stellplätze finden Sie u.a. auch in einigen zentrumsnahen Parkgaragen: Altstadtgarage A, Parkgarage Linzer Gasse, Parkgarage am Paracelsusbad, Tiefgarage Barmherzige Brüder, Tiefgarage Auersperg, Tiefgarage Imbergstraße, Tiefgarage Unipark Nonntal.
Hinweis zu den Behindertenparkplätzen im Bereich hinter den Pollern (z.B. Mozartplatz, Festspielhaus): Mit dem Euro-Key lassen sich die Poller aufsperren und es können somit die (pollergeschützten) Behindertenparkplätze in der Altstadt angefahren werden. Gäste ohne Euro-Key weichen bitte auf die Behindertenparkplätze außerhalb des pollergeschützten Bereichs aus.
(Stand: 01/2024)