Öffi-Gäste-Ticket / Mobilitätsabgabe
Übernachtungsgäste können ab 1. Mai 2025 alle Öffis im Land Salzburg gratis nutzen. Finanziert wird dies mit der neuen Mobilitätsabgabe. Die Einnahmen daraus fließen auch in den weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs in allen Regionen. Wir haben die FAQs für Sie zusammengestellt.
Was ist unter der Mobilitätsabgabe zu verstehen?
Das Land Salzburg hat mit der Änderung des Nächtigungsabgabengesetztes die Einhebung einer zusätzlichen Abgabe ab dem 1. Mai 2025 beschlossen. Die Gäste erhalten dafür ein im gesamten Bundesland (bzw. in den Tarifzonen des Salzburger Verkehrsverbundes SVV) gültiges Öffi-Ticket für die Dauer ihres Aufenthaltes.
Wie hoch ist die Mobilitätsabgabe, wer muss diese leisten und wer hebt diese ein?
Ab 1. Mai 2025 beträgt die Mobilitätsabgabe € 0,50/Nacht. Dieser Betrag wird ab 1. Juli 2027 auf € 1,10/Nacht angehoben. Die Abgabe ist von allen Gästen im Bundesland Salzburg zu leisten, welche auch nächtigungsabgabenpflichtig sind. Von der Nächtigungsabgabe befreite Gruppen (z.B. Kinder bis 15 Jahre, Schulklassen) müssen keinen Mobilitätsabgabe leisten, erhalten aber dennoch ein Öffi-Ticket für die Dauer des Aufenthaltes. Die Mobilitätsabgabe wird gemeinsam mit der Nächtigungsabgabe (ehem. Ortstaxe) von der zuständigen Gemeinde vom Beherbergungsbetrieb eingehoben. Dieser hat die Abgaben vom Gast einzuheben.
Wer erhält die Einnahmen aus der Mobilitätsabgabe und wie sind diese zu verwenden?
Die Gemeinden führen diese über das Land an den SVV ab. Mit den Einnahmen werden Ticketverwanderungen (darunter sind wegfallende Ticketeinnahmen zu verstehen) bei den Verkehrsunternehmen abgegolten. Der Überschuss wird wiederum in Taktverdichtungen bzw. den Linienausbau investiert und kommt somit auch uns Einheimischen zugute. Ab der Erhöhung auf € 1,10 erhalten die Tourismusverbände 50% der Einnahmen der Wintersaison, um damit nachhaltige Mobilitätsmaßnahmen umzusetzen. Gibt es keinen Tourismusverband, dann erhält die Gemeinde das Geld.
Welche Verkehrsmittel können mit dem Öffi-Ticket genutzt werden?
Sämtliche Verkehrsmittel, einschließlich Fernverkehrszüge, im Bundesland Salzburg bzw. den Tarifzonen des SVV (z.B. mit der Linie 150 bis nach Bad Ischl).
Wer gibt das Ticket an den Gast aus?
Die Ausgabe des Öffi-Tickets an den Gast erfolgt durch den Beherberger in elektronischer Form per Mail. Damit dieser das Ticket generieren kann, muss der Gast im elektronischen (Gäste-)Meldewesensystem der Gemeinde erfasst sein. Somit wird sichergestellt, dass für jeden Gast, welcher ein Ticket erhält, auch die entsprechende Abgabe geleistet wird. Der Gast kann beim Check-In im Hotel erfasst werden oder bereits vor Anreise mittels Pre-Check-In. Im Falle eines Pre-Check-In kann dem Gast das Ticket bereits vor Anreise zugestellt werden und dieser kann es bereits bei der Anreise verwenden. Ist der Gast registriert, dann kann für diesen im Meldesystem der QR-Code vom SVV angefordert werden. Er wird unmittelbar bereitgestellt und im Meldesystem wird das Öffi-Ticket fertig „zusammengebaut“ (d.h. neben dem QR-Code sind auch der Gastname sowie die Aufenthaltsdauer ersichtlich). Das Ticket ist als Link verfügbar und kann somit an den Gast weitergeleitet werden. Der SVV wird dazu Schulungen und Informationsveranstaltungen anbieten.
In der Stadt Salzburg gibt es derzeit aber kein elektronisches (Gäste-)Meldewesen. Wie funktioniert dann die Ticketausgabe an den Gast?
Ohne elektronisches (Gäste-)Meldewesen ist die Ausstellung der Öffi-Tickets NICHT möglich. Die TSG ist im intensiven Austausch mit dem Magistrat der Stadt Salzburg, um hier eine Lösung zu finden.
Sind die Tickets personalisiert?
Ja, auf den Tickets wird der Name und die Aufenthaltsdauer ersichtlich sein.
Bekommt der SVV somit Einsicht in die Gästedaten?
NEIN, der SVV hat keine Einsicht in die Gästedaten.
Wie werden Gruppen gehandhabt?
Hier gibt es verschiedene Lösungsansätze, welche noch diskutiert werden.
Was ist, wenn der Gast früher abreist oder gar nicht anreist?
Änderungen der geplanten Aufenthaltsdauer sind im elektronischen Gästemeldeblatt zu erfassen und werden somit in das elektronische Meldewesensystem der Gemeinde übermittelt. Gleichzeitig wird auch die Gültigkeitsdauer des für diesen Gast bereitgestellten Tickets angepasst.
Wie wird das Ticket kontrolliert?
Abhängig von der technischen Ausrüstung wird das Ticket gescannt oder auf Sicht geprüft. Mit 2025 soll auch bei sämtlichen Regionalbussen die Fahrscheinkontrolle durch den Busfahrer beim Einstieg durch Scanner im Bus ersetzt werden.
Hat die Mobilitätsabgabe Auswirkungen auf die Salzburg Card?
Der öffentliche Verkehr ist ein essentieller Bestandteil jeder Gästekarte und wird damit auch weiterhin Bestandteil der Salzburg Card bleiben, auch für Tagesbesucher:innen, welche nicht im Bundesland Salzburg die Salzburg Card erwerben.
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