Franziskanerkirche
Die Franziskanerkirche mit ihrem schlanken Turm ist aus dem Stadtbild Salzburgs nicht wegzudenken. Baulich besteht sie aus zwei Teilen: der ursprünglich romanischen Langhaus-Basilika mit dem Kreuzrippengewölbe und daran anschließend einem feingliedrigen spätgotischen Chor mit Sternrippengewölbe.
Die Geschichte der Franziskanerkirche reicht - wie die des Salzburger Domes - zurück bis in die Frühzeit des christlichen Salzburg. Beide Gotteshäuser sind durch ihre starken Gegensätze geprägt: zum einen der Dom, die dominierende barocke Bischofskirche, zum anderen die Franziskanerkirche, eine schlanke, gotische Kirche der Bürger. Der Dom, ein Bauwerk religiöser Repräsentation, die Franziskanerkirche eine Stätte der stillen Einkehr.
Die Franziskanerkirche ist vermutlich gar älter als der Dom. Ihr Bau wird dem hl. Virgil zugeschrieben und wie fast alle Salzburger Gotteshäuser wurde auch sie von Bränden heimgesucht. Mit Ihrer Neuerrichtung an der Wende zum 12. Jahrhundert setzte sich die aufstrebende Salzburger Bürgerschaft ein Zeichen, welches zu Beginn des 15. Jahrhunderts noch verstärkt wurde. Das selbstbewusste Bürgertum konnte es sich leisten, die Kirche zu erneuern. Bauliches Meisterwerk ist der herrliche Hallenchor, der jenen wirkungsvollen Gegensatz von Licht und Dunkel schafft, der die Franziskanerkirche so besonders macht.
Der 1709/1710 entworfene Hochaltar von Fischer von Erlach enthält eine Madonna mit Kind von Michael Pacher. Im Laufe der Jahre haben die jeweils regierenden Erzbischöfe bauliche Veränderungen an der Franziskanerkirche vorgenommen, so z.B. schuf Wolf Dietrich einen Verbindungsgang zur Residenz. Im Inneren der Kirche präsentieren sich neun Kapellen, vier davon sind erzbischöflich.
Die Franziskanerkirche vereint nicht nur Stilrichtungen von Romanik bis Gegenwart, sie besitzt auch beeindruckende Details. So zum Beispiel ist die große Marienglocke „Nebendarsteller“ bei den sommerlichen Jedermann-Aufführungen am Domplatz. Und rechts unten im Eingangsportal findet man die sogenannte Asylhand. Wer sie berührte, bekam Einlass in die Kirche, egal ob schuldig oder nicht.